Abmahnung: HEGEWERK Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung
19.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (68 mal gelesen)
Abmahnung: HEGEWERK Rechtsanwälte für einen Mandanten wegen Verletzungen des Urheberrechts
Die Hegewerk Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher der Abmahnung zufolge professioneller Fotograf sowie Grafik- und Bilddesigner sei. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welcher die Verletzung des Urheberrechts abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Der Mandant der HEGEWERK Rechtsanwälte sei der Urheber eines Bildes, welches von dem Abgemahnten auf dessen Website verwendet worden sei. Jedoch habe der Abgemahnte dieses Bild ohne Lizenz bzw. Nutzungsberechtigung verwendet und die Nennung des Urhebers sei ebenfalls nicht erfolgt. Somit läge sowohl eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des §19a UrhG, also auch ein Verstoß gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht aus §13 UrhG vor.
Forderung der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten zunächst die Beseitigung des Lichtbildes, sowie die Auskunftserteilung über den Umfang der bereits erfolgten Nutzung. Des Weiteren fordern sie den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages auf. Schließlich soll der Abgemahnte ebenfalls die Rechtsanwaltskosten erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Hegewerk Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher der Abmahnung zufolge professioneller Fotograf sowie Grafik- und Bilddesigner sei. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welcher die Verletzung des Urheberrechts abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Der Mandant der HEGEWERK Rechtsanwälte sei der Urheber eines Bildes, welches von dem Abgemahnten auf dessen Website verwendet worden sei. Jedoch habe der Abgemahnte dieses Bild ohne Lizenz bzw. Nutzungsberechtigung verwendet und die Nennung des Urhebers sei ebenfalls nicht erfolgt. Somit läge sowohl eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des §19a UrhG, also auch ein Verstoß gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht aus §13 UrhG vor.
Forderung der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten zunächst die Beseitigung des Lichtbildes, sowie die Auskunftserteilung über den Umfang der bereits erfolgten Nutzung. Des Weiteren fordern sie den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages auf. Schließlich soll der Abgemahnte ebenfalls die Rechtsanwaltskosten erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.