Filesharing Abmahnung: RAe Nimrod für Kalypso Media Group GmbH | "Tropico 6"
27.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (78 mal gelesen)
Erneute Filesharing Abmahnung der RAe Nimrod für die Kalypso Media Group GmbH wegen des Videospiels "Tropico 6".
Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin vertritt zum wiederholten Male die Interessen der Kalypso Media Group GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten wieder ein Schreiben, mit welchen der Vorwurf des Filesharings erhoben wird.
Inhalt der Abmahnung:
Diesmal ist der konkrete Gegenstand der Abmahnung ist das Videospiel „Tropico 6“. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf einem Filesharing Netzwerk (P2P Netzwerk) das Spiel „Tropico 6“ hoch- und heruntergeladen zu haben. Dieses Verhalten verletze die Urheberrechte der Kalypso Media Group GmbH aus § 16 und 19a UrhG, da diese die deutschlandweiten ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Videospiel halte.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund der vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Zahlung eines Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie verlangt. Der Schadensersatz wird hierbei mit wenigstens 2.500 Euro angegeben. Zudem wird die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 381,40 Euro gefordert. Sollte der Abgemahnte die strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht unterschreiben, bietet die Kanzlei Nimrod an, den Betrag auf 850,00 Euro zu reduzieren.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin vertritt zum wiederholten Male die Interessen der Kalypso Media Group GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten wieder ein Schreiben, mit welchen der Vorwurf des Filesharings erhoben wird.
Inhalt der Abmahnung:
Diesmal ist der konkrete Gegenstand der Abmahnung ist das Videospiel „Tropico 6“. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf einem Filesharing Netzwerk (P2P Netzwerk) das Spiel „Tropico 6“ hoch- und heruntergeladen zu haben. Dieses Verhalten verletze die Urheberrechte der Kalypso Media Group GmbH aus § 16 und 19a UrhG, da diese die deutschlandweiten ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Videospiel halte.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund der vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Zahlung eines Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie verlangt. Der Schadensersatz wird hierbei mit wenigstens 2.500 Euro angegeben. Zudem wird die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 381,40 Euro gefordert. Sollte der Abgemahnte die strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht unterschreiben, bietet die Kanzlei Nimrod an, den Betrag auf 850,00 Euro zu reduzieren.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.