Abmahnung: RAe Cöster & Partner für Olympia-Verlag GmbH | Marke Torjägerkanone

20.06.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (86 mal gelesen)
Die Kanzlei Cöster & Partnermahnt im Namen der Olympia-Verlag GmbH einen Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke "Torjägerkanone" ab.

Die Kanzlei Cöster & Partner aus Nürnberg mahnt im Namen der Olympia-Verlag GmbH aus Nürnberg einen Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke "Torjägerkanone" ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der abgemahnte Händler soll Pokale zum Kauf angeboten haben. Diese Pokale habe der Abgemahnte unter der Bezeichnung Torjägerkanone bzw. kicker Torjägerkanone geführt. Durch das Anbieten der Pokale unter dieser Bezeichnung habe der Abgemahnte die Markenrechte der Olympia-Verlag GmbH verletzt. Die Olympia-Verlag GmbH sei Inhaberin der Markenrechte an den Marken "kicker Torjägerkanone" und "Torjägerkanone". Diese Marken seien beim DPMA mit Schutz u.a. für die Nizza-Klasse 06 unter den Nr. 30634250 und Nr. 30634251 eingetragen. Die Olympia-Verlag GmbH habe einer Nutzung der Marke durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Somit liege eine Verletzung der Markenrechte vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert eine umfangreiche Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte umfangreiche Auskunft erteilen. Diese Auskunft wird meist zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen verwendet. Auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro wird vom Abgemahnten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail unter Beifügung der Abmahnung.

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