Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der RST Rechtsanwälte wegen fehlender Grundpreisangabe
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (86 mal gelesen)
Abmahnung der RST Rechtsanwälte aus Hamburg wegen fehlender Grundpreisangabe
Die RST Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen des eingetragenen Kaufmanns Anton Schmitter, welcher online als Händler auftritt. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass der Betroffene ein Produkt zum Verkauf angeboten habe, bei welchem aufgrund des Verkaufs nach Gewicht eine Grundpreisangabe (nach Gewicht) notwendig sei. Allerdings fehle es dem Verkaufsangebot des Abgemahnten an dieser Grundpreisangabe.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die RST Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen des eingetragenen Kaufmanns Anton Schmitter, welcher online als Händler auftritt. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass der Betroffene ein Produkt zum Verkauf angeboten habe, bei welchem aufgrund des Verkaufs nach Gewicht eine Grundpreisangabe (nach Gewicht) notwendig sei. Allerdings fehle es dem Verkaufsangebot des Abgemahnten an dieser Grundpreisangabe.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.