Abmahnung: Sievers & Kollegen erneut für Frau Hofschlaeger | Urheberrecht Fotografie
22.09.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (121 mal gelesen)
Die Kanzlei Sievers & Kollegen verschickt im Auftrag von Frau Stephanie Hofschlaeger erneut eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Bild.
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin verschickt im Auftrag von Frau Stephanie Hofschlaeger erneut eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Bild.
Inhalt der Abmahnung:
Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach über ähnliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Frau Hofschlaeger berichtet.
Dem Abgemahnten wird auch in der uns nun vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, eine Fotografie unerlaubt auf der Unternehmens-Website verwendet zu haben. Die Urheberin dieses Bildes soll die Fotografin Frau Stephanie Hofschlaeger sein.
Das Bild soll der Abgemahnte in einem Artikel auf seiner Website eingebettet haben. Damit habe der Abgemahnte das Bild sowohl im Sinne des § 16 UrhG vervielfältigt, als auch im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Dies sei geschehen ohne dabei die Urheberin der Fotografie zu benennen. Ein solcher Anspruch auf Urhebernennung würde aus § 13 UrhG bestehen. Eine Verwertung des Bildes ohne Urhebernennung habe die Urheberin nie genehmigt oder zugestimmt. Somit habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen. Auf dem Bild sind zwei rote Figuren zu sehen, welche in der Mitte ein schwarzes Fragezeichen halten.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung an den Fotografien wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese sieht für zukünftige Verstöße eine pauschale Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor. Darüber hinaus wird Auskunft über Art, Umfang und der Dauer der Veröffentlichung des Bildmaterials begehrt, um einen konkreten Schadensersatz beziffern zu können. Es wird angekündigt diesen Schadensersatzanspruch nach Bezifferung geltend zu machen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin verschickt im Auftrag von Frau Stephanie Hofschlaeger erneut eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Bild.
Inhalt der Abmahnung:
Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach über ähnliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Frau Hofschlaeger berichtet.
Dem Abgemahnten wird auch in der uns nun vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, eine Fotografie unerlaubt auf der Unternehmens-Website verwendet zu haben. Die Urheberin dieses Bildes soll die Fotografin Frau Stephanie Hofschlaeger sein.
Das Bild soll der Abgemahnte in einem Artikel auf seiner Website eingebettet haben. Damit habe der Abgemahnte das Bild sowohl im Sinne des § 16 UrhG vervielfältigt, als auch im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Dies sei geschehen ohne dabei die Urheberin der Fotografie zu benennen. Ein solcher Anspruch auf Urhebernennung würde aus § 13 UrhG bestehen. Eine Verwertung des Bildes ohne Urhebernennung habe die Urheberin nie genehmigt oder zugestimmt. Somit habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen. Auf dem Bild sind zwei rote Figuren zu sehen, welche in der Mitte ein schwarzes Fragezeichen halten.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung an den Fotografien wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese sieht für zukünftige Verstöße eine pauschale Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor. Darüber hinaus wird Auskunft über Art, Umfang und der Dauer der Veröffentlichung des Bildmaterials begehrt, um einen konkreten Schadensersatz beziffern zu können. Es wird angekündigt diesen Schadensersatzanspruch nach Bezifferung geltend zu machen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.