Abmahnung: RA Schroeder für Trendlogistics UG | eBay Schein-Privat

08.09.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (115 mal gelesen)
Rechtsanwalt Lutz Schroeder verschickt für die Trendlogistics UG eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel verschickt für die Trendlogistics UG aus Penzberg eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.

Wir haben in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach über Abmahnungen der Kanzlei Schroeder u.a. für die MissionDirect eCommerce GmbH berichtet. Gegenstand dieser Abmahnungen war regelmäßig der Vorwurf, dass der Abgemahnte auf eBay als Schein-Privater handelt und Wahrheit gewerbliche Ziele verfolge.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Schröder führt auch in dieser Abmahnung anfangs aus, dass die Trendlogistics UG online Waren zum Kauf anbietet. Dies geschehe insbesondere auf den Plattformen eBay, Amazon und Hood.  Hierbei tritt sie als gewerbliche Händlerin auf.

Der Abgemahnte soll ebenfalls Ware auf eBay zum Kauf angeboten haben. Hierbei wird dem Abgemahnten seitens der Kanzlei Schroeder vorgeworfen, dass er sich als privater Verkäufer ausgeben habe, obwohl er ebenfalls gewerblich tätig sei. In Folge dessen hält der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter nicht die erforderlichen Informationspflichten bei einem gewerblichen Verkauf ein. Durch dieses unkorrekte Auftreten verletze der Abgemahnte unter anderem die wettbewerbsrechtliche Vorschrift des § 3 UWG. Die angeblichen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden oft im Rahmen eines Testkaufs festgestellt.

Dementsprechend wird gegen den Abgemahnten ein Verstoß wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts geltend gemacht.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Wettbewerbsverletzung wird zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 15.000,00 Euro begehrt. Der geforderte Betrag beläuft sich somit auf  953,40 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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