IPPC LAW mahnt Filesharing für MG Premium Ltd ab

11.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (95 mal gelesen)
IPPC LAW mahnt Filesharing für MG Premium Ltd ab

Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickt derzeit eine Abmahnung für die MG Premium Ltd. Mit dem Schreiben wird der Vorwurf des Filesharings erhoben.


Inhalt der Abmahnung:

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird in dem Schreiben vorgeworfen, ein Erotikfilm im Internet unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die MG Premium Ltd. sei jedoch die Inhaberin der umfassenden Rechte an dem Werk und somit solle die Handlung des Abgemahnten eine widerrechtliche Verwertung im Sinne des Urheberrechts darstellen.


Forderungen aus der Abmahnung:

Der MG Premium Ltd stünde ein Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Vernichtung, Schadens- und Aufwendungsersatz zu.

Die Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ihm ein Vergleichsangebot angeboten zur Erledigung der Sache bei Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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