Urheberrechtliche Abmahnung durch PETRA HEIDE Fotografie wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (97 mal gelesen)
Abmahnung von PETRA HEIDE Fotografie aus Aidenbach wegen unerlaubter Verwendung geschützter Fotografien.
Petra Heide aus Aidenbach ist unter der Geschäftsbezeichnung PETRA HEIDE Fotografie als Fotografin tätig. Derzeit verschickt sie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen, er habe Bilder, deren Urheberin Petra Heide ist, unzulässigerweise vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Hierdurch läge eine Urheberrechtsverletzung vor.
Petra Heide verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz verlangt, für dessen Berechnung die Sätze der sog. MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zugrunde gelegt werden.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Petra Heide aus Aidenbach ist unter der Geschäftsbezeichnung PETRA HEIDE Fotografie als Fotografin tätig. Derzeit verschickt sie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen, er habe Bilder, deren Urheberin Petra Heide ist, unzulässigerweise vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Hierdurch läge eine Urheberrechtsverletzung vor.
Petra Heide verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz verlangt, für dessen Berechnung die Sätze der sog. MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zugrunde gelegt werden.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.