Abmahnung Kanzlei KIRBERG | Fotograf Kistner
20.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (46 mal gelesen)
Die Kanzlei KIRBERG verschickt für den Fotografen eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei KIRBERG aus Hamburg im Auftrag des Fotografen Kistner aus Düsseldorf eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Fotoaufnahmen des Fotografen Kistner im Internet auf einer Homepage zu gewerblichen Zwecken verwendet haben soll. Hierzu sei der Abgemahnte nicht berechtigt und er habe den Fotografen Kistner ebenfalls nicht namentlich benannt.
Durch die unberechtigte Verwendung verstoße der Abgemahnte gegen das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß §§ 16, 19a UrhG. Zudem läge durch die fehlende Urhebernennung eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts gemäß § 13 UrhG vor.
Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Art und Umfang der Nutzung verlangt. Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert das Fotomaterial zu beseitigen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei KIRBERG aus Hamburg im Auftrag des Fotografen Kistner aus Düsseldorf eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Fotoaufnahmen des Fotografen Kistner im Internet auf einer Homepage zu gewerblichen Zwecken verwendet haben soll. Hierzu sei der Abgemahnte nicht berechtigt und er habe den Fotografen Kistner ebenfalls nicht namentlich benannt.
Durch die unberechtigte Verwendung verstoße der Abgemahnte gegen das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß §§ 16, 19a UrhG. Zudem läge durch die fehlende Urhebernennung eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts gemäß § 13 UrhG vor.
Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Art und Umfang der Nutzung verlangt. Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert das Fotomaterial zu beseitigen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.