Abmahnung: Gutsch & Schlegel für Musiker Eric Clapton |eBay

11.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (54 mal gelesen)
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel mahnt im Auftrage des Musikers Eric Clapton einen eBay Verkäufer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg mahnt im Auftrage des Musikers Eric Clapton einen eBay Verkäufer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

In der uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel verweist diese zunächst auf die musikalischen Erfolge und Auszeichnungen ihres Mandanten Eric Patrick Clapton. 

Im Folgenden wird dargelegt, dass die Abgemahnte im Internet-Auktionshaus eBay einen "Doppel-CD-Tonträger" mit der Bezeichnung "Eric Clapton & Friends - The A.R.M.S. Benefit Concert" zum Kauf angeboten habe. Laut Abmahnung sei ein derartiger Tonträger von Eric Clapton oder anderen Lizenznehmern aber niemals hergestellt oder in Verkehr gebracht worden. Diese Tatsache sei der Abgemahnten auch bewusst gewesen, da sie den Tonträger ausdrücklich als "Bootleg" beworben habe. 

Durch das Anbieten eines solchen Tonträgers auf eBay, habe die Abgemahnte das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers Eric Clapton verletzt. Eine solche Verletzung ergebe sich aus §§ 17 ,73 ,77 ,79 UrhG.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Weiter wird ein Vernichtungsanspruch aus § 98 UrhG geltend gemacht. Die Abgemahnte soll den streitgegenständlichen Tonträger sowie etwaige Vervielfältigungsstücke herausgeben. Auch werden Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht. Diese belaufen sich auf 185,10 Euro Aufwendungsersatz und 250 Euro SchadensersatzInsgesamt soll die Abgemahnte somit 435,10 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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