Abmahnung CBH RAe | FAST Fashion Brands GmbH | HOMEBASE

29.12.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (194 mal gelesen)
Die CBH RAe verschicken erneut für die FAST Fashion Brands GmbH eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH, ebenfalls aus Hamburg, eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben sollen.

Inhalt der Abmahnung:

Die FAST Fashion Brands GmbH ist nach eigenen Angaben die Inhaberin diverser Markenrechte und vertreibt Produkte unter verschiedenen Markennamen.

Sie sei die Inhaberin der Marke „HOMEBASE“, die beim DPMA sowie EUIPO eingetragen sein soll.

Der Empfänger der Abmahnung soll im Internet Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten und diese mit der Marke „HOMEBASE“ beworben haben. Bei den Bekleidungsstücken soll es sich hierbei nicht um Originalware der FAST Fashion Brands GmbH handeln.

Folglich wird dem Abgemahnten eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/11/29/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte-fuer-fast-fashion-brands-gmbh-marke-esha/

https://ra-herrle.de/2021/08/12/cbh-rechtsanwaelte-mahnen-erneut-fuer-fast-fashion-brands-gmbh-ab/

https://ra-herrle.de/2020/03/25/abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-im-auftrag-der-fast-fashion-brands-gmbh-wegen-verletzung-der-marke-faina/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus fordert die FAST Fashion Brands GmbH zur Vernichtung die Herausgabe der angebotenen Ware. Schließlich werden die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

 

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