Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Gabler & Hendel Rechtsanwälte wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (84 mal gelesen)
Abmahnung der Gabler & Hendel Rechtsanwälte aus Regensburg wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG.
Die Gabler & Hendel Rechtsanwälte aus Regensburg vertreten die Interessen eines Händlers, welcher unter anderem Batterien online über die Verkaufsplattform Amazon vertreibt. Die Abmahnung ging an eine Person, die ebenfalls online Waren zum Verkauf anbietet und daher mit dem Mandanten der Gabler & Hendel Rechtsanwälte im Wettbewerb steht.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen haben. Daneben fehle es den Verkaufsangeboten ebenfalls an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link). Nach Ansicht der Gabler & Hendel Rechtsanwälte stellen diese Verhaltensweisen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar, die Ansprüche ihres Mandanten begründen würden.
Die Gabler & Hendel Rechtsanwälte fordern von dem durch die Abmahnung betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Gabler & Hendel Rechtsanwälte aus Regensburg vertreten die Interessen eines Händlers, welcher unter anderem Batterien online über die Verkaufsplattform Amazon vertreibt. Die Abmahnung ging an eine Person, die ebenfalls online Waren zum Verkauf anbietet und daher mit dem Mandanten der Gabler & Hendel Rechtsanwälte im Wettbewerb steht.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen haben. Daneben fehle es den Verkaufsangeboten ebenfalls an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link). Nach Ansicht der Gabler & Hendel Rechtsanwälte stellen diese Verhaltensweisen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar, die Ansprüche ihres Mandanten begründen würden.
Die Gabler & Hendel Rechtsanwälte fordern von dem durch die Abmahnung betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.