Abmahnung: Kanzlei Fortmann Tegethoff mahnt für Schmidt Spiele GmbH ab | Kniffel
06.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (46 mal gelesen)
Die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- und Rechtsanwälte mahnt für die Schmidt Spiele GmbH aus Berlin wegen Verwendung der Bezeichnung "Kniffel" ab.
Die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- und Rechtsanwälte mahnt für die Schmidt Spiele GmbH aus Berlin wegen Verwendung der Bezeichnung "Kniffel" ab.
Die Schmidt Spiele GmbH ist auch in der Vergangenheit durch ihre Abmahntätigkeit aufgefallen. Zuletzt ließ die Schmidt Spiele GmbH Abmahnungen wegen Verwendung der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" aussprechen.
Inhalt der Abmahnung:
Betroffen von der Abmahnung ist ein Nutzer des Onlinemarktplatzes eBay. Er soll über diesen Marktplatz ein Würfelspiel zum Kauf angeboten haben. In der Angebotsbeschreibung auf eBay habe er die Bezeichnung "Kniffel" verwendet. Der Begriff "Kniffel" sei aber markenrechtlich geschützt und dürfe daher nicht zum Bewerben des Würfelspiels ohne Autorisierung durch die Schmidt Spiele GmbH genutzt werden. Eine solche Autorisierung habe aber nie stattgefunden. Somit habe der Abgemahnte eine Markenrechtsverletzung begangen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte eBay-Verkäufer wird von der Schmidt Spiele GmbH aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch eine solche Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte im Fall eines erneuten Verstoßes eine feste Vertragsstrafe an den Abmahnenden zu zahlen. Zudem soll der Abgemahnte die Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von 2.584,90 Euro tragen (nach einem Streitwert von 100.000,00 Euro). Auch verlangt die Schmidt Spiele GmbH umfangreiche Auskunft über Umsatz und Vertriebswege.
Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- und Rechtsanwälte mahnt für die Schmidt Spiele GmbH aus Berlin wegen Verwendung der Bezeichnung "Kniffel" ab.
Die Schmidt Spiele GmbH ist auch in der Vergangenheit durch ihre Abmahntätigkeit aufgefallen. Zuletzt ließ die Schmidt Spiele GmbH Abmahnungen wegen Verwendung der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" aussprechen.
Inhalt der Abmahnung:
Betroffen von der Abmahnung ist ein Nutzer des Onlinemarktplatzes eBay. Er soll über diesen Marktplatz ein Würfelspiel zum Kauf angeboten haben. In der Angebotsbeschreibung auf eBay habe er die Bezeichnung "Kniffel" verwendet. Der Begriff "Kniffel" sei aber markenrechtlich geschützt und dürfe daher nicht zum Bewerben des Würfelspiels ohne Autorisierung durch die Schmidt Spiele GmbH genutzt werden. Eine solche Autorisierung habe aber nie stattgefunden. Somit habe der Abgemahnte eine Markenrechtsverletzung begangen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte eBay-Verkäufer wird von der Schmidt Spiele GmbH aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch eine solche Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte im Fall eines erneuten Verstoßes eine feste Vertragsstrafe an den Abmahnenden zu zahlen. Zudem soll der Abgemahnte die Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von 2.584,90 Euro tragen (nach einem Streitwert von 100.000,00 Euro). Auch verlangt die Schmidt Spiele GmbH umfangreiche Auskunft über Umsatz und Vertriebswege.
Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.