Erneute Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (150 mal gelesen)
Erneute Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay
RA Schroeder (Kanzlei Schroeder aus Kiel) ist bereits für das Versenden von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Er verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche angeblich unlauteren Wettbewerb vertreibe, indem er auf der Internetplattform "eBay.de" als Privater auftritt, aber gewerblichen Handel betreibe. Sollte es sich tatsächlich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, kann die Kanzlei Schroeder ebenfalls das Fehlen eines ordentlichen Impressums, einer Widerrufsbelehrung, eines Hinweises auf gesetzliches Mängelhaftungsrecht und eines OS-Links rügen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
RA Schroeder (Kanzlei Schroeder aus Kiel) ist bereits für das Versenden von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Er verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche angeblich unlauteren Wettbewerb vertreibe, indem er auf der Internetplattform "eBay.de" als Privater auftritt, aber gewerblichen Handel betreibe. Sollte es sich tatsächlich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, kann die Kanzlei Schroeder ebenfalls das Fehlen eines ordentlichen Impressums, einer Widerrufsbelehrung, eines Hinweises auf gesetzliches Mängelhaftungsrecht und eines OS-Links rügen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.