Abmahnung: RuhrKanzlei für Eintracht Frankfurt Fußball AG | Ticketverkauf Kleinanzeigen
23.04.2025, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (23 mal gelesen)
Die RuhrKanzlei mahnt für die Eintracht Frankfurt, mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform ab.
Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt erneut für die Eintracht Frankfurt Fußball AG, eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform, datiert auf den 09.04.2025.
Über ähnliche Abmahnungen der RuhrKanzlei hatten wir im Mai und Juni 2024 bereits berichtet.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets der Eintracht Frankfurt über eine private Anzeige auf der Plattform Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von Eintracht Frankfurt verstoßen haben soll.
Die Eintracht Frankfurt habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden, um eine soziale Preisstruktur erhalten zu können und auch zur Durchsetzung von Stadionverboten. Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 9.2 ff. der ATGB Stand 23.04.2025).
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der vorgeworfenen Rechtsverletzungen durch den angeblichen unzulässigen Weiterverkauf wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung vom Adressaten der Abmahnung verlangt.
Zudem wird die Erstattung der Kosten, die durch die Abmahnung entstanden sind, in Höhe von 353,60 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt erneut für die Eintracht Frankfurt Fußball AG, eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform, datiert auf den 09.04.2025.
Über ähnliche Abmahnungen der RuhrKanzlei hatten wir im Mai und Juni 2024 bereits berichtet.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets der Eintracht Frankfurt über eine private Anzeige auf der Plattform Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von Eintracht Frankfurt verstoßen haben soll.
Die Eintracht Frankfurt habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden, um eine soziale Preisstruktur erhalten zu können und auch zur Durchsetzung von Stadionverboten. Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 9.2 ff. der ATGB Stand 23.04.2025).
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der vorgeworfenen Rechtsverletzungen durch den angeblichen unzulässigen Weiterverkauf wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung vom Adressaten der Abmahnung verlangt.
Zudem wird die Erstattung der Kosten, die durch die Abmahnung entstanden sind, in Höhe von 353,60 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.