Abmahnung: RA Schröder für Andreas Wirth | gewerbliches Handeln eBay
12.12.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (48 mal gelesen)
Der Rechtsanwalt Schröder aus Kiel verschickte eine Abmahnung im Auftrag von Andreas Wirth an einen privaten eBay-Verkäufer. Ihm wird vorgeworfen, seine Angebote würden gewerblichen Charakter aufweisen.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Vielzahl von Artikeln auf der Plattform eBay zum Verkauf angeboten haben. Hierbei soll er als privater Verkäufer aufgetreten sein. Nach der Auffassung des Abmahnenden, sei jedoch die Schwelle zum gewerblichen Handeln, aufgrund des Umfangs der Angebote, überschritten worden.
Anders als ein privater Verkäufer muss ein gewerblicher Händler unter anderem über das Verbraucherwiderrufsrecht belehren. Zudem kann ein privater Verkäufer kostenfrei Angebote einstellen, während bei einem gewerblichen Händler eine Verkaufsprovision fällig wird.
Forderungen der Abmahnung:
Durch die Abmahnung wird der Abgemahnte zum einen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, zum anderen wird er verpflichtet, die angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 Euro zu zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Vielzahl von Artikeln auf der Plattform eBay zum Verkauf angeboten haben. Hierbei soll er als privater Verkäufer aufgetreten sein. Nach der Auffassung des Abmahnenden, sei jedoch die Schwelle zum gewerblichen Handeln, aufgrund des Umfangs der Angebote, überschritten worden.
Anders als ein privater Verkäufer muss ein gewerblicher Händler unter anderem über das Verbraucherwiderrufsrecht belehren. Zudem kann ein privater Verkäufer kostenfrei Angebote einstellen, während bei einem gewerblichen Händler eine Verkaufsprovision fällig wird.
Forderungen der Abmahnung:
Durch die Abmahnung wird der Abgemahnte zum einen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, zum anderen wird er verpflichtet, die angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 Euro zu zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.