Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Filesharing von der Serie „Lucifer“ ab
30.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (74 mal gelesen)
Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Filesharing von der Serie „Lucifer“ ab
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit für die Warner Bros. Entertainment Inc. das Filesharing der zweier Folgen der Serie „Lucifer“ ab.
Über „Lucifer“:
„Lucifer“ ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit dem Jahr 2016 ausgestrahlt wird.
Lucifer Morningstar ist der Herrscher der Hölle, allgemein auch bekannt als der Teufel. Seine Macht ist unbegrenzt, dennoch langweilt er sich so sehr, dass er beschließt, seinen Höllenort zu verlassen und sich unter die Menschheit zu mischen. Voller Abenteuerdrang macht er sich auf den Weg nach Los Angeles und lässt für die Schönheit der kalifornischen Metropole sein eigenes Königreich im Stich. Anstatt Chaos und Verwüstung unter den Erdlingen zu verbreiten, eröffnet Lucifer einen Nachtclub und verbündet sich mit dem Los Angeles Police Department, um den bösen und kriminellen Menschen in der Stadt das Handwerk zu legen. Es dauert nicht lange, bis er feststellt, dass er nicht der einzige auf der Welt ist, der übernatürliche Kräfte hat.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, zwei Folgen der Serie „Lucifer“ urheberrechtlich verletzt zu haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Von den Rechtsanwälte wird der Abgemahnte zunächst aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiterhin wird sowohl ein Schadensersatz, als auch die Zahlung der angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit für die Warner Bros. Entertainment Inc. das Filesharing der zweier Folgen der Serie „Lucifer“ ab.
Über „Lucifer“:
„Lucifer“ ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit dem Jahr 2016 ausgestrahlt wird.
Lucifer Morningstar ist der Herrscher der Hölle, allgemein auch bekannt als der Teufel. Seine Macht ist unbegrenzt, dennoch langweilt er sich so sehr, dass er beschließt, seinen Höllenort zu verlassen und sich unter die Menschheit zu mischen. Voller Abenteuerdrang macht er sich auf den Weg nach Los Angeles und lässt für die Schönheit der kalifornischen Metropole sein eigenes Königreich im Stich. Anstatt Chaos und Verwüstung unter den Erdlingen zu verbreiten, eröffnet Lucifer einen Nachtclub und verbündet sich mit dem Los Angeles Police Department, um den bösen und kriminellen Menschen in der Stadt das Handwerk zu legen. Es dauert nicht lange, bis er feststellt, dass er nicht der einzige auf der Welt ist, der übernatürliche Kräfte hat.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, zwei Folgen der Serie „Lucifer“ urheberrechtlich verletzt zu haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Von den Rechtsanwälte wird der Abgemahnte zunächst aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiterhin wird sowohl ein Schadensersatz, als auch die Zahlung der angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.