Abmahnung: Kanzlei Schroeder mahnt für Ernst Westphal e.K. wegen Wettbewerbsverstoßes ab
08.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (84 mal gelesen)
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt für die Ernst Westphal e.K. wegen fehlender Informationspflichten und einem daraus folgenden Wettbewerbsverstoß ab.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt für die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg wegen fehlender Informationspflichten und einem daraus folgenden Wettbewerbsverstoß ab.
Über die Ernst Westphal e.K.:
Die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg ist nach eigenen Angaben Norddeutschlands größtes und ältestes Fachgeschäft für Uhrenersatzteile und Uhrmacher-Bedarf. Neben Uhren vertreibt die Ernst Westphal e.K. auch Schmuck und Pflegemittel für Edelmetalle. Die Ernst Westphal e.K. bietet ihre Waren über einen eigenen Online-Shop im Internet an.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay) als Privatperson aufgetreten zu sein, in Wirklichkeit allerdings gewerblichen Handel zu treiben.
Als gewerblicher Händler müsse der Abgemahnte bestimmte Informationen bereitstellen, was er nicht getan habe. Insbesondere wird hier von der Kanzlei Schroeder auf das fehlende Vorhalten eines Impressums, die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht, das Mängelhaftungsrecht sowie einen fehlenden Link zur OS-Streitschlichtungsplattform (sog. OS-Verordnung oder auch ODR-Verordnung (ODR = Online-Dispute-Resulution)) verwiesen.
Indem der Abgemahnte diese Informationen nicht zur Verfügung stelle, sei sein Verhalten als Wettbewerbsverstoß zu werten.
Die Kanzlei Schroeder fordert in der Abmahnung die Erstattung der Abmahnkosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wer Abmahngefährdet ist:
Abmahngefährdet sind vor allem Online-Händler, die Waren gleicher oder ähnlicher Produktgruppen auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay, Amazon) anbieten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt für die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg wegen fehlender Informationspflichten und einem daraus folgenden Wettbewerbsverstoß ab.
Über die Ernst Westphal e.K.:
Die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg ist nach eigenen Angaben Norddeutschlands größtes und ältestes Fachgeschäft für Uhrenersatzteile und Uhrmacher-Bedarf. Neben Uhren vertreibt die Ernst Westphal e.K. auch Schmuck und Pflegemittel für Edelmetalle. Die Ernst Westphal e.K. bietet ihre Waren über einen eigenen Online-Shop im Internet an.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay) als Privatperson aufgetreten zu sein, in Wirklichkeit allerdings gewerblichen Handel zu treiben.
Als gewerblicher Händler müsse der Abgemahnte bestimmte Informationen bereitstellen, was er nicht getan habe. Insbesondere wird hier von der Kanzlei Schroeder auf das fehlende Vorhalten eines Impressums, die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht, das Mängelhaftungsrecht sowie einen fehlenden Link zur OS-Streitschlichtungsplattform (sog. OS-Verordnung oder auch ODR-Verordnung (ODR = Online-Dispute-Resulution)) verwiesen.
Indem der Abgemahnte diese Informationen nicht zur Verfügung stelle, sei sein Verhalten als Wettbewerbsverstoß zu werten.
Die Kanzlei Schroeder fordert in der Abmahnung die Erstattung der Abmahnkosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wer Abmahngefährdet ist:
Abmahngefährdet sind vor allem Online-Händler, die Waren gleicher oder ähnlicher Produktgruppen auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay, Amazon) anbieten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.