Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal | "Snowden" und "Palm Springs"

15.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (178 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt Abmahnungen mit dem Vorwurf des Filesharings. Es geht um die Filme "Snowden" und "Palm Springs".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickt Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an den Filmen „Snowden“ und „Palm Springs“.

Inhalt der Abmahnung:

Dem/Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er/sie den Film „Snowden“ und/oder „Palm Springs“ zum Download bereitgestellt hat.

Bei dem Film „Snowden“ handelt es sich um ein deutsch-US-amerikanisches Filmdrama von Oliver Stone. Der Film ist im Jahre 2016 erschienen. „Palm Springs“ ist wiederum eine romantische Komödie von Max Barbakow, die im Jahre 2020 erschienen ist.

Folglich wird aufgrund des Bereitstellens der Filme zum Download der Vorwurf des Filesharings geltend gemacht.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird ein Lizenzschaden sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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