Abmahnung durch RA Alexander Schoeppe | Corona Schnelltest
08.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (43 mal gelesen)
Der Rechtsanwalt Alexander Schoeppe verschickt für die ahc medical support GmbH eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Rechtsanwalt Alexander Schoeppe aus Regensburg hat für die Firma ahc medical support GmbH aus Sinzing eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt.
Inhalt der Abmahnung:
Die ahc medical support GmbH vertreibt Medizinprodukte im gewerblichen Bereich. Es werden unter anderem Corona Schnelltests an Privatpersonen verkauft.
Dem Abgemahnten wird ein Verstoß gegen die Medizinprodukteabgabeverordnung und somit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Dieser soll auf eBay.de Corona Schnelltests zum Kauf angeboten haben.
Der angebotene Test soll weder eine CE-Kennzeichnung, die auf die Einbeziehung einer benannten Stelle hindeutet, noch über eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 2 MPG verfügen. Demnach sei es ausgeschlossen diesen frei als Laientest zu verkaufen. Darüber hinaus soll es sich bei dem angebotenen Produkt nicht um eine in-vitro Diagnostik handeln, die für die Eigenanwendung bestimmt ist. Das verkaufte Produkt stelle somit ein Medizinprodukt dar, welches unter die Beschränkung des § 3 Abs. 4 MPAV fällt.
Des Weiteren wird dem Abgemahnten ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorgeworfen, da es sich bei dem Schnelltest um ein Medizinprodukt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1a HWG handeln soll.
Zuletzt lautet der Vorwurf irreführender Werbung bezüglich der Beschreibung der angebotenen Ware, da es den Eindruck erzeuge, dass der Test für die eigene Anwendung durch Laien geeignet sei.
Folglich wird die Verletzung des Wettbewerbsrecht geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Wettbewerbsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird der Abgemahnte zu einer Auskunft aufgefordert, seit wann und wie viele Antigen-Schnelltests verkauft wurden. Des Weiteren werden die Kosten für die Abmahnung geltend gemacht. Schließlich werden die entstandenen Kosten für den Testkauf begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Alexander Schoeppe aus Regensburg hat für die Firma ahc medical support GmbH aus Sinzing eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt.
Inhalt der Abmahnung:
Die ahc medical support GmbH vertreibt Medizinprodukte im gewerblichen Bereich. Es werden unter anderem Corona Schnelltests an Privatpersonen verkauft.
Dem Abgemahnten wird ein Verstoß gegen die Medizinprodukteabgabeverordnung und somit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Dieser soll auf eBay.de Corona Schnelltests zum Kauf angeboten haben.
Der angebotene Test soll weder eine CE-Kennzeichnung, die auf die Einbeziehung einer benannten Stelle hindeutet, noch über eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 2 MPG verfügen. Demnach sei es ausgeschlossen diesen frei als Laientest zu verkaufen. Darüber hinaus soll es sich bei dem angebotenen Produkt nicht um eine in-vitro Diagnostik handeln, die für die Eigenanwendung bestimmt ist. Das verkaufte Produkt stelle somit ein Medizinprodukt dar, welches unter die Beschränkung des § 3 Abs. 4 MPAV fällt.
Des Weiteren wird dem Abgemahnten ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorgeworfen, da es sich bei dem Schnelltest um ein Medizinprodukt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1a HWG handeln soll.
Zuletzt lautet der Vorwurf irreführender Werbung bezüglich der Beschreibung der angebotenen Ware, da es den Eindruck erzeuge, dass der Test für die eigene Anwendung durch Laien geeignet sei.
Folglich wird die Verletzung des Wettbewerbsrecht geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Wettbewerbsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird der Abgemahnte zu einer Auskunft aufgefordert, seit wann und wie viele Antigen-Schnelltests verkauft wurden. Des Weiteren werden die Kosten für die Abmahnung geltend gemacht. Schließlich werden die entstandenen Kosten für den Testkauf begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.