Abmahnung | R&K Smoke Master GmbH
19.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (69 mal gelesen)
Die R&K Smoke Master GmbH verschickt eine markenrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die R&K Smoke Master GmbH aus Wuppertal eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Die R&K Smoke Master GmbH soll die Rechte an der deutschen Marke „Da Vinci“ innehaben. Die Marke sei unter der Registernummer 302017021598 in der Warenklasse 34 eingetragen. Dies gilt unter anderem für Raucherzubehör, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen-Schläuche, Tabak für Wasserpfeifen und Tabakwaren für Wasserpfeifen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in einem Angebot seinerseits ein Zeichen verwendet habe, welches eine Verletzung der Rechte an der Marke „Da Vinci“ darstelle.
Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die bei dem Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Geldstrafe vorsieht. Darüber hinaus wird ein Schadensersatz geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die R&K Smoke Master GmbH aus Wuppertal eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Die R&K Smoke Master GmbH soll die Rechte an der deutschen Marke „Da Vinci“ innehaben. Die Marke sei unter der Registernummer 302017021598 in der Warenklasse 34 eingetragen. Dies gilt unter anderem für Raucherzubehör, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen-Schläuche, Tabak für Wasserpfeifen und Tabakwaren für Wasserpfeifen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in einem Angebot seinerseits ein Zeichen verwendet habe, welches eine Verletzung der Rechte an der Marke „Da Vinci“ darstelle.
Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die bei dem Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Geldstrafe vorsieht. Darüber hinaus wird ein Schadensersatz geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.