Abmahnung: RAe Keller & Partner mahnen Online-Händler ab | DVD Jugendschutz
26.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (67 mal gelesen)
Die RAe Keller & Partner mahnen für ihren Mandanten einen Online-Händler ab, welcher DVDs ohne Jugendfreigabe ohne Altersprüfung verkauft haben soll.
Die RAe Keller & Partner aus Wiesentheid mahnen für ihren Mandanten einen Online-Händler ab, welcher DVDs ohne Jugendfreigabe ohne Altersprüfung verkauft haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Die RAe Keller & Partner werfen einem Online-Händler vor, eine DVD welche keine Jugendfreigabe besitzt, über Amazon verkauft und ohne Altersprüfung in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen zu haben. Konkret ging es um die DVD "El Mariachi/Desperado". Diese habe durch die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) keine Jugendfreigabe erhalten. Somit müsse der Verkäufer vor dem Zustellen der Ware eine Altersüberprüfung durchführen. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Der Abgemahnte habe damit gegen §§ 1 IV, 12 III JuSchG verstoßen. Zudem liege bei einem solchen Verkauf ohne Altersüberprüfung auch ein Verstoß gegen §§ 3,4 UWG vor. Dadurch, dass der Abgemahnte Filme ohne Jugendfreigabe ohne eine erforderliche Altersüberprüfung vertreibe, könne er daraus einen finanziellen Vorteil ziehen, da ein größerer Kundenkreis (auch Kinder und Jugendliche) bestehe. Dieser Wettbewerbsvorteil sei aber widerrechtlich.
Dem Abmahnenden würde somit ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8, 3, 3a UWG i.V.m. §§ 12, 14 JuSchG zustehen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Online-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte und vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Durch das Unterzeichnen einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte (hier der Online-Händler) an den Abmahnenden, bei zukünftigen Verstößen, eine feste Vertragsstrafe zu zahlen. Zudem soll der abgemahnte Online-Händler die Kanzleikosten in Höhe von 1.501,19 Euro erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die RAe Keller & Partner aus Wiesentheid mahnen für ihren Mandanten einen Online-Händler ab, welcher DVDs ohne Jugendfreigabe ohne Altersprüfung verkauft haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Die RAe Keller & Partner werfen einem Online-Händler vor, eine DVD welche keine Jugendfreigabe besitzt, über Amazon verkauft und ohne Altersprüfung in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen zu haben. Konkret ging es um die DVD "El Mariachi/Desperado". Diese habe durch die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) keine Jugendfreigabe erhalten. Somit müsse der Verkäufer vor dem Zustellen der Ware eine Altersüberprüfung durchführen. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Der Abgemahnte habe damit gegen §§ 1 IV, 12 III JuSchG verstoßen. Zudem liege bei einem solchen Verkauf ohne Altersüberprüfung auch ein Verstoß gegen §§ 3,4 UWG vor. Dadurch, dass der Abgemahnte Filme ohne Jugendfreigabe ohne eine erforderliche Altersüberprüfung vertreibe, könne er daraus einen finanziellen Vorteil ziehen, da ein größerer Kundenkreis (auch Kinder und Jugendliche) bestehe. Dieser Wettbewerbsvorteil sei aber widerrechtlich.
Dem Abmahnenden würde somit ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8, 3, 3a UWG i.V.m. §§ 12, 14 JuSchG zustehen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Online-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte und vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Durch das Unterzeichnen einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte (hier der Online-Händler) an den Abmahnenden, bei zukünftigen Verstößen, eine feste Vertragsstrafe zu zahlen. Zudem soll der abgemahnte Online-Händler die Kanzleikosten in Höhe von 1.501,19 Euro erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.