Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal | Image Professionals GmbH
08.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (170 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt für die Image Professionals GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickt für die Image Professionals GmbH, ebenfalls aus München, eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Die Image Professionals GmbH ist eine international tätige Bildagentur.
Dem Abgemahnten wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen. Das Bildmaterial soll demnach im Internet veröffentlicht worden sein. Die streitgegenständliche Fotografie soll eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichkeit gemäß § 19a UrhG darstellen.
Für diese Verwendung habe der Abgemahnte keine erforderliche Nutzungserlaubnis von der Image Professionals GmbH erhalten.
Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die umfassende Auskunft über die Herkunft und den Zeitpunkt der Verwendung des Bildmaterials gefordert. Darüber hinaus wird ein noch nicht bezifferter Schadensersatz begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickt für die Image Professionals GmbH, ebenfalls aus München, eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Die Image Professionals GmbH ist eine international tätige Bildagentur.
Dem Abgemahnten wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen. Das Bildmaterial soll demnach im Internet veröffentlicht worden sein. Die streitgegenständliche Fotografie soll eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichkeit gemäß § 19a UrhG darstellen.
Für diese Verwendung habe der Abgemahnte keine erforderliche Nutzungserlaubnis von der Image Professionals GmbH erhalten.
Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die umfassende Auskunft über die Herkunft und den Zeitpunkt der Verwendung des Bildmaterials gefordert. Darüber hinaus wird ein noch nicht bezifferter Schadensersatz begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.