Abmahnung der Kanzlei HEGEWERK | Robert Schlesinger
15.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (138 mal gelesen)
Die Kanzlei HEGEWERK verschickt eine Abmahnung für Robert Schlesinger wegen einer Verletzung des Urheberrechts.
Die Kanzlei HEGEWERK aus Berlin verschickt für Herrn Robert Schlesinger eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem/Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er/sie ein Lichtbild unberechtigt verwendet hat.
Bei dem Lichtbild soll es sich um eine Fotografie eines bekannten deutschen Popmusikers handeln. Herr Robert Schlesinger, der nach den Angaben im Abmahnschreiben ein professioneller Fotograf ist, soll bezüglich des Lichtbilds der Urheber sein. Der/Die Abgemahnte soll diese Fotografie ohne eine erforderliche Erlaubnis verwendet haben.
Es wird insbesondere eine unberechtigte öffentliche Zugänglichkeit nach § 19a UrhG und folglich eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine vollumfängliche Auskunft über die Art und Umfang der Verwendung des Bildes verlangt. Darüber hinaus wird die Löschung der Fotografie begehrt. Schließlich wird ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei HEGEWERK aus Berlin verschickt für Herrn Robert Schlesinger eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem/Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er/sie ein Lichtbild unberechtigt verwendet hat.
Bei dem Lichtbild soll es sich um eine Fotografie eines bekannten deutschen Popmusikers handeln. Herr Robert Schlesinger, der nach den Angaben im Abmahnschreiben ein professioneller Fotograf ist, soll bezüglich des Lichtbilds der Urheber sein. Der/Die Abgemahnte soll diese Fotografie ohne eine erforderliche Erlaubnis verwendet haben.
Es wird insbesondere eine unberechtigte öffentliche Zugänglichkeit nach § 19a UrhG und folglich eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine vollumfängliche Auskunft über die Art und Umfang der Verwendung des Bildes verlangt. Darüber hinaus wird die Löschung der Fotografie begehrt. Schließlich wird ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.