Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt für Great Bowery Deutschland GmbH ab
22.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (60 mal gelesen)
Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt für die Great Bowery Deutschland GmbH ab.
Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt für die Great Bowery Deutschland GmbH den Betreiber eines Online-Shops für Fototapeten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.
Über die Great Bowery Deutschland GmbH:
Die Great Bowery ist ein weltweiter Anbieter für Foto- und Filmmaterial. Die Great Bowery wurde 2015 gegründet und tritt in Deutschland als Great Bowery Deutschland GmbH auf. Eine Niederlassung hat die GmbH unter anderem in München.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte betreibt einen Online-Shop für Fototapeten. Laut Abmahnung soll er hier Bildmaterial verwendet haben, für welches die Great Bowery Deutschland GmbH in Deutschland die ausschließlichen Nutzungsrechte halte.
Für die Nutzung des Bildmaterials müsste eine entsprechende Lizenzvereinbarung zwischen der Great Bowery Deutschland GmbH und dem Abgemahnten vorliegen. Eine solche Vereinbarung bestehe allerdings nicht. Durch das Verwenden das Materials auf der Website, habe der Abgemahnte gegen §§ 72 I, 16, 19a UrhG verstoßen. Gemäß §§ 97, 97a UrhG würden der Great Bowery Deutschland GmbH Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche zustehen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert 1.600,00 Euro Schadensersatz zu leisten. Dieser ergebe sich aus 800,00 Euro für die Nutzung des Bildes auf der Homepage und weiteren 800,00 Euro (Zuschlag von 100%) für den unterlassenen Urhebervermerk. Zudem soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 Euro (nach einem Gegenstandswert von 6.600,00 Euro) erstatten. Insgesamt soll der Abgemahnte also einen Gesamtbetrag von 2.146,50 Euro zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt für die Great Bowery Deutschland GmbH den Betreiber eines Online-Shops für Fototapeten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.
Über die Great Bowery Deutschland GmbH:
Die Great Bowery ist ein weltweiter Anbieter für Foto- und Filmmaterial. Die Great Bowery wurde 2015 gegründet und tritt in Deutschland als Great Bowery Deutschland GmbH auf. Eine Niederlassung hat die GmbH unter anderem in München.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte betreibt einen Online-Shop für Fototapeten. Laut Abmahnung soll er hier Bildmaterial verwendet haben, für welches die Great Bowery Deutschland GmbH in Deutschland die ausschließlichen Nutzungsrechte halte.
Für die Nutzung des Bildmaterials müsste eine entsprechende Lizenzvereinbarung zwischen der Great Bowery Deutschland GmbH und dem Abgemahnten vorliegen. Eine solche Vereinbarung bestehe allerdings nicht. Durch das Verwenden das Materials auf der Website, habe der Abgemahnte gegen §§ 72 I, 16, 19a UrhG verstoßen. Gemäß §§ 97, 97a UrhG würden der Great Bowery Deutschland GmbH Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche zustehen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert 1.600,00 Euro Schadensersatz zu leisten. Dieser ergebe sich aus 800,00 Euro für die Nutzung des Bildes auf der Homepage und weiteren 800,00 Euro (Zuschlag von 100%) für den unterlassenen Urhebervermerk. Zudem soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 Euro (nach einem Gegenstandswert von 6.600,00 Euro) erstatten. Insgesamt soll der Abgemahnte also einen Gesamtbetrag von 2.146,50 Euro zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.