Image Law mahnt wieder für die AFP Agence Frence-Press GmbH ab
02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (125 mal gelesen)
Urheberrechtliche Abmahnung Image Law im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien
Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verschickt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei der AFP Agence France-Press GmbH. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene Lichtbilder, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts bei der AFP Agence France-Press GmbH läge, auf einer Internetseite veröffentlicht hat, ohne von der AFP die hierfür notwendige Zustimmung zur Nutzung zu haben. Hierdurch seien Schadensersatzansprüche aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstanden. Zum Nachweis ist dem Schreiben ein Screenprint beigefügt
Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verlangt Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung als auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten. Der Schaden für die Nutzung wird aufgrund der Lizenzanalogie berechnet und ein Zuschlag für das Unterlassen eines Bildquellennachweises hinzufügt. Die Rechtsanwaltskosten bemessen sich nach dem von den Rechtsanwälten festgesetzten Streitwert.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Image Law Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
die Urheberrechtsverletzung eingestehen
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verschickt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei der AFP Agence France-Press GmbH. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene Lichtbilder, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts bei der AFP Agence France-Press GmbH läge, auf einer Internetseite veröffentlicht hat, ohne von der AFP die hierfür notwendige Zustimmung zur Nutzung zu haben. Hierdurch seien Schadensersatzansprüche aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstanden. Zum Nachweis ist dem Schreiben ein Screenprint beigefügt
Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verlangt Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung als auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten. Der Schaden für die Nutzung wird aufgrund der Lizenzanalogie berechnet und ein Zuschlag für das Unterlassen eines Bildquellennachweises hinzufügt. Die Rechtsanwaltskosten bemessen sich nach dem von den Rechtsanwälten festgesetzten Streitwert.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Image Law Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
die Urheberrechtsverletzung eingestehen
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.