Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für Warner Bros. | Rick & Morty
28.02.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (102 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um eine Folge der Serie „Rick and Morty“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über die Serie "Rick and Morty":
Die Serie "Rick and Morty" handelt von dem älteren und exzentrischen Wissenschaftler Rick Sanchez, der bei der Familie seiner Tochter wohnt. Rick und sein Enkel Morty verbringen einen Großteil ihrer Zeit damit, quer durch unser Universum und Paralleluniversen zu reisen und erleben dabei eine Vielzahl aufregender und zum Teil bizarrer Abenteuer.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Folge der Serie "Rick und Morty" über eine sogenannte Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 400,00 Euro geltend gemacht und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 185,10 Euro gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich folglich auf 585,10 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Über die Serie "Rick and Morty":
Die Serie "Rick and Morty" handelt von dem älteren und exzentrischen Wissenschaftler Rick Sanchez, der bei der Familie seiner Tochter wohnt. Rick und sein Enkel Morty verbringen einen Großteil ihrer Zeit damit, quer durch unser Universum und Paralleluniversen zu reisen und erleben dabei eine Vielzahl aufregender und zum Teil bizarrer Abenteuer.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Folge der Serie "Rick und Morty" über eine sogenannte Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 400,00 Euro geltend gemacht und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 185,10 Euro gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich folglich auf 585,10 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.