Abmahnung: BluePort Legal für SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
27.12.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (115 mal gelesen)
Die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg verschickte eine Abmahnung im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH. Die Abmahnung erging aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Rechte an der unter der Registernummer 302021120892 eingetragenen Wortmarke verletzt zu haben. Er soll als privater Verkäufer auf der Internetseite "www.kleinanzeigen.de" Produkte unter der geschützten Bezeichnung "Dynamo Dresden" angeboten haben, bei denen es sich jedoch nicht um Originalprodukte handele.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Markenrechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus soll er Abmahnkosten in Höhe von 2.002,41 Euro zahlen. Der hierfür zugrunde gelegte Streitwert beläuft sich auf 50.000 Euro.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Rechte an der unter der Registernummer 302021120892 eingetragenen Wortmarke verletzt zu haben. Er soll als privater Verkäufer auf der Internetseite "www.kleinanzeigen.de" Produkte unter der geschützten Bezeichnung "Dynamo Dresden" angeboten haben, bei denen es sich jedoch nicht um Originalprodukte handele.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Markenrechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus soll er Abmahnkosten in Höhe von 2.002,41 Euro zahlen. Der hierfür zugrunde gelegte Streitwert beläuft sich auf 50.000 Euro.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.