Abmahnung: Meissner & Meissner mahnt für Euro-Cities AG ab | stadtplandienst.de
08.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (58 mal gelesen)
Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner, mahnt im Auftrage der Euro-Cities AG wegen unerlaubter Verwendung von Landkarten urheberrechtlich ab.
Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin, mahnt im Auftrage der Euro-Cities AG und stadtplandienst.de erneut wegen unerlaubter Verwendung von Landkarten urheberrechtlich ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin vertritt die Interessen der Euro-Cities AG. Auf der Internetseite "stadtplandienst.de", wird umfangreiches Kartenmaterial öffentlich zugänglich gemacht und für weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angeboten. Bei den Karten (Stadtplänen), soll es sich um angeblich urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 I Nr. 7 UrhG handeln. Ausschließliche Nutzungsberechtigte an dem wiedergegebenen Kartenmaterial auf der Domain "www.stadtplandienst.de", sei die Euro-Cities AG selbst. Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verschickte nun im Namen dieser eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Der Vorwurf lautet, der Abgemahnte soll Teile von Landkarten der Domain auf seiner eigenen Website verwendet haben, ohne dass hierzu ein entsprechender Lizenzvertrag abgeschlossen wurde. Dieses Verhalten des Abgemahnten stelle eine Verletzung von § 19a UrhG dar.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer vorformulierten und strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben werden Schadensersatz (vorliegend 780 Euro), Rechtsanwaltskosten (vorliegend 627,13 Euro/nach einem Streitwert von 5,780 Euro) und Feststellungskosten (in Höhe von 95 Euro) gefordert.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin, mahnt im Auftrage der Euro-Cities AG und stadtplandienst.de erneut wegen unerlaubter Verwendung von Landkarten urheberrechtlich ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin vertritt die Interessen der Euro-Cities AG. Auf der Internetseite "stadtplandienst.de", wird umfangreiches Kartenmaterial öffentlich zugänglich gemacht und für weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angeboten. Bei den Karten (Stadtplänen), soll es sich um angeblich urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 I Nr. 7 UrhG handeln. Ausschließliche Nutzungsberechtigte an dem wiedergegebenen Kartenmaterial auf der Domain "www.stadtplandienst.de", sei die Euro-Cities AG selbst. Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verschickte nun im Namen dieser eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Der Vorwurf lautet, der Abgemahnte soll Teile von Landkarten der Domain auf seiner eigenen Website verwendet haben, ohne dass hierzu ein entsprechender Lizenzvertrag abgeschlossen wurde. Dieses Verhalten des Abgemahnten stelle eine Verletzung von § 19a UrhG dar.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer vorformulierten und strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben werden Schadensersatz (vorliegend 780 Euro), Rechtsanwaltskosten (vorliegend 627,13 Euro/nach einem Streitwert von 5,780 Euro) und Feststellungskosten (in Höhe von 95 Euro) gefordert.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.