Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen für einen Fotografen

05.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (58 mal gelesen)
Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen für einen Fotografen

Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher Fotograf ist. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit der vermeintliche Urheberrechtsverletzungen gerügt werden.

Inhalt der Abmahnung:

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein Lichtbild des Mandanten im Internet veröffentlicht zu haben, ohne dazu die Befugnis zu haben. Daher läge den Anwälten zufolge ein Verletzung des §19a UrhG vor, da die Rechte des Urhebers an dessen Lichtbild durch die unerlaubte Veröffentlichung verletzt worden seien.

Forderungen der Abmahnung:

Die Kanzlei Sievers & Kollegen fordert für ihren Mandanten von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Auskunftserteilung. Des Weiteren wird die Zahlung der Abmahnkosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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