Abmahnung: Kanzlei Schleinkofer für HAIKU International SAS | Marke „Kurouchi“

21.06.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 3 Min. (53 mal gelesen)
Die Kanzlei Schleinkofer mahnt für die Haiku International SAS Verkäufer von Küchenmesser wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Ganz aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Schleinkofer aus Regenstauf im Namen der HAIKU International SAS aus Steinbourg datiert auf den 17.06.2024 vor. Der Abgemahnte ist ein Verkäufer von Küchenmessern im Internet.

Abgemahnt wird die Verletzung der Markenrechte der HAIKU International durch die Verwendung der Marke „Kurouchi".

Wir hatten in der Vergangenheit bereits über eine ähnliche Abmahnung der Kanzlei Schleinkofer für die Garwick Industries Ltd. wegen Vorwürfen von Markenrechtsverletzungen bezüglich der Marke „Kurouchi“ berichtet.

Inhalt der Abmahnung:

Eigenen Angaben zufolge ist die HAIKU International. Inhaber der Unionsmarke/ Wortmarke „Kurouchi“ (EUIPO Nr. 008798274) geschützt unter anderem für Klasse 08 Messer/Küchenmesser.

Abgemahnt wird die Verletzung der Markenrechte der HAIKU International.

Der abgemahnte Verkäufer soll auf seiner Website Küchenmesser verkauft und „`Kurouchi´ Schmiede- Finish“ geschrieben haben.

Konkreter Vorwurf ist die Verwendung der Wortmarke „Kurouchi“ im geschäftlichen Verkehr und somit Nutzung der aufgebauten Kraft der Marke, obwohl dies nicht gestattet worden war.

„Es besteht gem. Art. 9 GMV (vergleichbar mit § 14 MarkenG) Identitäts-, Bekanntheits- und Verwechslungsschutz. Die Marke verleiht unserer Mandantschaft das ausschließliche Recht, einer unberechtigten dritten Person zu verbieten, die Marke im geschäftlichen Verkehr ohne ihre Zustimmung zu benutzen.“

Zur Unionsmarke „Kurouchi“:

Das Wort „Kurouchi“:

Das Wort „Kurouchi“ entstammt der japanischen Sprache und bedeutet auf Deutsch so viel wie „schwarz geschmiedet“ bzw. „erstes schwarz“ und beschreibt die karbonisierte und deshalb schwarze Oberfläche des Klingenblatts.

Das matt-schwarze Klingenblatt wird durch traditionelle Verarbeitung während dem Schmiedeprozess erreicht. Kurouchi ist also eine spezielle Form der Oberflächenbeschaffenheit, die bei japanischen Messern nicht untypisch ist.

Diese Bezeichnung bezieht sich auf den Herstellungsprozess des Messers, bei welchem letztlich das Messer nicht vollständig poliert wird, sondern die schwarze Schmiedehaut auf dem Messer verbleibt.

Absolute Eintragungshindernisse von Marken:

Grundsätzlich ist es ausschließlich dem Inhaber einer Marke gestattet, den entsprechenden Begriff bzw. die entsprechende Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Eine unerlaubte Verwendung einer solchen Marke würde somit gegen das MarkenG verstoßen.

„Von der Eintragung ausgeschlossen sind jedoch Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können.“ (EuG Urteil vom 10. Juli 2014 C‑126/13 P)




Von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind somit Zeichen, die rein beschreibend sind. Ein Zeichen ist beschreibend, wenn es eine Bedeutung hat, die sofort von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Informationen über die eingetragenen Waren und Dienstleistungen vermittelnd wahrgenommen wird.

Als Marke kann also nicht geschützt werden, was die zu schützenden Waren und Dienstleistungen beschreibt.

Denn insoweit besteht ein sog. Freihaltebedürfnis – Wettbewerber müssen in der Lage sein, ihre eigenen Konkurrenzprodukte zu beschreiben, ohne dabei in Konflikt mit Markenrechten zu geraten.

Der EuGH hat diesen Grundsatz erweiternd so ausgelegt, dass auch eine Angabe, die lediglich hinsichtlich eines Warenteils beschreibend ist, als beschreibend für die ganze Ware angesehen werden kann. (EuG Urteil vom 10. Juli 2014 C‑126/13 P)

Vermerk "Löschung anhängig" bzw. "Registration cancellation pending": 

Interessanterweise ist sowohl im Register des deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) als auch im Register des European Union Intellectual Property Office (EUIPO) die Marke „Kurouchi“ der HAIKU International SAS vermerkt als Löschung anhängig bzw. Registration cancellation pending. (Stand 21.06.2024).




Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Ebenso soll er umfangreich Auskunft erteilen unter anderem, wie lange die Marke genutzt werde sowie wie viele Messer zu welchem Preis unter Verwendung der Marke verkauft wurden.

Zudem soll der Abgemahnte die „angeführten Verstöße“ einstellen und er wird in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schleinkofer aufgefordert, „die Marke `Kurouchi´ nicht mehr zu benutzen, wenn keine Kurouchimesser unserer Mandantschaft verkauft werden“.

Der Abgemahnte soll zudem die Abmahnkosten in Höhe von 2.584,09 Euro übernehmen. Diese setzten sich zusammen aus den Rechtsanwaltskosten bemessen für einen Streitwert von 100.000,00 Euro sowie Telekommunikationspausche und der Umsatzsteuer. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Autor dieses Rechtstipps

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