Lubberger Lehment mahnt Markenrechtsverletzung für Volkswagen AG ab
20.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (65 mal gelesen)
Lubberger Lehment mahnt Markenrechtsverletzung für Volkswagen AG ab
Die Kanzlei Lubberger Lehment vertritt erneut die Interessen der Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem die Verletzung des Markenrechts abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind unter anderem die Marken „VW“, „Bulli“ und weitere, an welchen die Volkswagen AG die ausschließlichen Nutzungsrechte habe.
Der von der Abmahnung Betroffene habe die Markenrechte der Volkswagen AG verletzt, indem er unter Verwendung der Marken Kleidungsstücke zum Kauf angeboten habe, ohne die dafür notwendige Zustimmung der Volkswagen AG zu haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Verletzung des Markenrechts wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Erteilung einer Auskunft gefordert, sowie die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 120.000,00€.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Lubberger Lehment vertritt erneut die Interessen der Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem die Verletzung des Markenrechts abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind unter anderem die Marken „VW“, „Bulli“ und weitere, an welchen die Volkswagen AG die ausschließlichen Nutzungsrechte habe.
Der von der Abmahnung Betroffene habe die Markenrechte der Volkswagen AG verletzt, indem er unter Verwendung der Marken Kleidungsstücke zum Kauf angeboten habe, ohne die dafür notwendige Zustimmung der Volkswagen AG zu haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Verletzung des Markenrechts wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Erteilung einer Auskunft gefordert, sowie die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 120.000,00€.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.