Abmahnung: Westermann & Scholl Rechtsanwälte für Blickwinkel | Bildnutzung
06.02.2025, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (38 mal gelesen)
Die Kanzlei Westermann & Scholl mahnt für Blickwinkel aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
Die Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte aus Hamburg und Berlin verschickte eine Abmahnung im Auftrag von „Blickwinkel“ einer Bildagentur mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Die Abmahnung bezieht sich auf eine angebliche unerlaubte Bildernutzung.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Abgemahnte würde ein Bild, dessen Urheberrechte bei der Agentur Blickwinkel liegen, im Internet verwenden und somit öffentlich zugänglich machen. Eine Zustimmung zur Nutzung der jeweiligen Bilder würde hierbei nicht vorliegen.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung werden verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Eine Forderung stellt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dar. Sowie, dass das Foto entfernt wird. Schadensersatz bis zu 2.000 Euro soll gezahlt werden. Weiterhin seien die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro zu erstatten, was gesammelt einen geforderten Betrag von fast 3.000 Euro ergibt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte aus Hamburg und Berlin verschickte eine Abmahnung im Auftrag von „Blickwinkel“ einer Bildagentur mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Die Abmahnung bezieht sich auf eine angebliche unerlaubte Bildernutzung.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Abgemahnte würde ein Bild, dessen Urheberrechte bei der Agentur Blickwinkel liegen, im Internet verwenden und somit öffentlich zugänglich machen. Eine Zustimmung zur Nutzung der jeweiligen Bilder würde hierbei nicht vorliegen.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung werden verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Eine Forderung stellt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dar. Sowie, dass das Foto entfernt wird. Schadensersatz bis zu 2.000 Euro soll gezahlt werden. Weiterhin seien die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro zu erstatten, was gesammelt einen geforderten Betrag von fast 3.000 Euro ergibt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.