Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Ernst Westphal e.K. wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (114 mal gelesen)
Zurzeit mahnt Ernst Westphal e.K. (Geschäftsführer Thomas Krim) aus Hamburg wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. "Schein"-Privater auf eBay ab.
Ernst Westphal e.K. aus Hamburg ist ein Unternehmen, welches unter anderem online Uhren, Ersatzteile und Zubehör vertreibt. Zurzeit verschickt dieses Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay.de vertreiben und somit mit Ernst Westphal e.K. im Wettbewerbs stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ernst Westphal e.K. aus Hamburg ist ein Unternehmen, welches unter anderem online Uhren, Ersatzteile und Zubehör vertreibt. Zurzeit verschickt dieses Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay.de vertreiben und somit mit Ernst Westphal e.K. im Wettbewerbs stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.