Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Midnight Sun"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (139 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Midnight Sun"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "Midnight Sun" abgemahnt wird.

Der Film "Midnight Sun" ist ein amerikanischer romantischer Dramafilm aus dem Jahr 2018. Der Film handelt von einem Teenager-Mädchen mit der Krankheit Xeroderma pigmentosum (Mondscheinkrankheit), die verhindert, dass sie ins Sonnenlicht geht. Wenn sie einen Jungen trifft, fällt es ihr schwer zu entscheiden, ob sie ihm von ihrem Zustand erzählen oder vorgeben soll, ein normales Leben zu führen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Lizenzschadensersatz sowie die angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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