Abmahnung: Kanzlei Schroeder mahnt erneut für Falk Valentin ab | "Geneva" Uhren

01.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (57 mal gelesen)
Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt erneut für Herrn Falk Valentin, Mitbewerber des Herrn Valentin, wettbewerbsrechtlich ab.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt erneut für Herrn Falk Valentin, Mitbewerber des Herrn Valentin, wettbewerbsrechtlich ab.

Inhalt der Abmahnung:

Herr Falk Valentin vertreibt über einen Online-Shop Uhren. Der Abgemahnte ist ebenfalls ein Uhrenhändler der seine Uhren, wie Falk Valentin auch, online zum Kauf anbietet. Laut Abmahnung soll der abgemahnte Uhrenhändler in seinem Online-Shop Uhren mit der Bezeichnung "Geneva" beworben haben. Bei der Bezeichnung "Geneva" handele es sich um eine Herkunftsbezeichnung, da "Geneva" im Englischen für Genf (in der Schweiz) stehen würde.  Dies ergebe sich auch aus Art.3 I des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder anderen geographischen Bezeichnungen (Vertrag vom 7. März 1967). Tatsächlich seien die Uhren aber gar nicht in der Schweiz bzw. in Genf gefertigt worden. Mit dem Verwenden der Bezeichnung "Geneva" habe der abgemahnte Uhrenhändler gegen das Wettbewerbsrecht  und auch gegen das Markenrecht verstoßen.

Wer abmahngefährdet ist:

Abmahngefährdet sind vor allem Betreiber von Online-Shops für Uhren, welche Bezeichnungen wie "Geneva" oder ähnliche Bezeichnungen zum Bewerben ihrer Produkte verwenden.

Forderungen aus der Abmahnung:

Rechtsanwalt Lutz Schroeder fordert den abgemahnten Online-Händler im Namen von Herrn Valentin auf, es zukünftig zu unterlassen Uhren unter der Bezeichnung "Geneva" zum Kauf anzubieten, wenn diese nicht in Genf gefertigt worden sind. Zudem wird die Abgabe einer vorformulierten und strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abgemahnte soll zudem Anwaltskosten in Höhe von 865 Euro (nach einem Streitwert von 15.000 Euro) erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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