Abmahnung des IDO Interessenverbandes wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (81 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverbandes wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Abmahnungen richten sich gegen Online-Händler, die das Wettbewerbsrecht verletzt haben sollen. Konkret wird ihnen vorgeworfen:
  • fehlende Grundpreisangabe (neben dem Gesamtpreis) bei Verkauf von grundpreispflichtigen Waren
  • Werbung mit Garantien
  • unvollständige Angaben bei Widerrufsbelehrung
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen werden die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt. Des Weiteren wird die Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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