Abmahnung RA Kramarz | ARNO Trade GmbH
28.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (61 mal gelesen)
RA Kramarz verschickt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die ARNO Trade GmbH.
Es wird darüber berichtet, dass Rechtsanwalt Kramarz aus Darmstadt im Auftrag der ARNO Trade GmbH aus Ötisheim eine Abmahnung wegen der Verletzung des Wettbewerbsrecht verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er seine auf eBay zum Kauf angebotenen Artikel mit Selbstverständlichkeiten beworben haben soll. Dies stelle ein Wettbewerbsverstoß nach dem UWG dar.
Der Empfänger der Abmahnung ist ein eBay-Händler, der Gummimatten, Tischdecken, Tischschutzfolien und ähnliches zum Kauf anbietet. Die ARNO Trade GmbH handelt ebenfalls in ihrem Onlineshop mit derartigen Waren wie Gummimatten, Bodenschutzmatten, Küchenläufer, Badematten u.ä.
Folglich wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Herausgabe/Vernichtung der bezeichneten Produkte gefordert. Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass Rechtsanwalt Kramarz aus Darmstadt im Auftrag der ARNO Trade GmbH aus Ötisheim eine Abmahnung wegen der Verletzung des Wettbewerbsrecht verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er seine auf eBay zum Kauf angebotenen Artikel mit Selbstverständlichkeiten beworben haben soll. Dies stelle ein Wettbewerbsverstoß nach dem UWG dar.
Der Empfänger der Abmahnung ist ein eBay-Händler, der Gummimatten, Tischdecken, Tischschutzfolien und ähnliches zum Kauf anbietet. Die ARNO Trade GmbH handelt ebenfalls in ihrem Onlineshop mit derartigen Waren wie Gummimatten, Bodenschutzmatten, Küchenläufer, Badematten u.ä.
Folglich wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Herausgabe/Vernichtung der bezeichneten Produkte gefordert. Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.