Filesharing-Abmahnung Kanzlei Frommer Legal | The Matrix Resurrections

27.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (69 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt erneut für Warner Bros eine urheberrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. aus den USA eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings an den Filmen „The Matrix Resurrections“ und „Zack Snyder´s Justice League“ verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in einer Internettauschbörse die Filme „The Matrix Resurrections“ und „Zack Snyder´s Justice League“ illegal Dritten zur Verfügung gestellt haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal mit dem Vorwurf des Filesharings berichtet:

https://ra-herrle.de/2022/01/24/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-killers-bodyguard/

https://ra-herrle.de/2022/01/17/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-love-simon/

https://ra-herrle.de/2021/11/03/filesharing-abmahnung-frommer-legal-superintelligence/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie ein Schadensersatz geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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