Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen Verstoßes gegen die Preisangabe-Verordnung
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (99 mal gelesen)
Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. bzw. Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung
Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart, eine Zweigstelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Gerügt wird insbesondere, dass der Abgemahnte bei einem Online-Angebot über den Verkauf von Waren bei einem ausweispflichtigen Artikel keine Angabe des Grundpreises aufgenommen hätte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 2 der Preisangaben-Verordnung (PAngVO) und auch gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Die Wettbewerbszentrale fordert die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und eine Pauschale in Bezug auf die Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart, eine Zweigstelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Gerügt wird insbesondere, dass der Abgemahnte bei einem Online-Angebot über den Verkauf von Waren bei einem ausweispflichtigen Artikel keine Angabe des Grundpreises aufgenommen hätte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 2 der Preisangaben-Verordnung (PAngVO) und auch gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Die Wettbewerbszentrale fordert die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und eine Pauschale in Bezug auf die Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.