Postbank: Wenn eine Kontoauflösung zur Tortur wird
22.04.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (99 mal gelesen)
Bei einigen Betroffenen halten auch im Jahre 2024 die Probleme mit der Postbank weiterhin an.
Dass es im Rahmen der Zusammenführung der Kunden der Postbank und der Deutschen-Bank im Rahmen der IT-Umstellung im Jahre 2023 zu Problemen gekommen ist, ist kein Geheimnis. Doch bei einigen Betroffenen ziehen sich die Probleme im Zusammenhang mit der Postbank noch weit in das Jahr 2024 hinein. Dies kann mitunter erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben.
Ein Beispiel zur Kontoauflösung:
Die fortlaufenden Schwierigkeiten soll ein Fall aus meiner Kanzlei illustrieren. Eine Mandantin forderte im Juli 2023, nach dem Tod ihres Mannes die Auflösung dessen Kontos. Auch nach erneuter Aufforderung im September 2023 erhielt sie trotz Setzung einer Frist von 11 Tagen keine Antwort.
Auch auf ein anwaltliches Schreiben aus dem Oktober 2023, mit welchem die Erhebung einer Klage angedroht wurde und eine Frist von zwei Monaten gesetzt wurde, wurde nicht fristgerecht reagiert.
Erst im März 2024 reagierte die Postbank auf die Forderungen und kam dem Wunsch der Mandantin nach.
Zwischen der wirksamen Aufforderung zur Kontoauflösung und der tatsächlichen Reaktion auf diese Aufforderung lag somit ein Zeitraum von ungefähr acht Monaten. Über diesen gesamten Zeitraum konnte unsere Mandantin nicht nach ihrem Belieben mit ihrem Geld verfahren.
Was können Sie tun, wenn Sie vor vergleichbaren Problemen stehen?
Bedauerlicherweise konnte im vorliegenden Fall die Postbank nur durch die Beanspruchung anwaltlicher Hilfe zum Handeln gebracht werden. Sollten Sie also ebenfalls Schwierigkeiten damit haben, dass die Postbank nicht auf Ihre Aufforderungen reagiert oder zumindest nicht entsprechend handelt, lassen Sie sich gerne beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax.
Dass es im Rahmen der Zusammenführung der Kunden der Postbank und der Deutschen-Bank im Rahmen der IT-Umstellung im Jahre 2023 zu Problemen gekommen ist, ist kein Geheimnis. Doch bei einigen Betroffenen ziehen sich die Probleme im Zusammenhang mit der Postbank noch weit in das Jahr 2024 hinein. Dies kann mitunter erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben.
Ein Beispiel zur Kontoauflösung:
Die fortlaufenden Schwierigkeiten soll ein Fall aus meiner Kanzlei illustrieren. Eine Mandantin forderte im Juli 2023, nach dem Tod ihres Mannes die Auflösung dessen Kontos. Auch nach erneuter Aufforderung im September 2023 erhielt sie trotz Setzung einer Frist von 11 Tagen keine Antwort.
Auch auf ein anwaltliches Schreiben aus dem Oktober 2023, mit welchem die Erhebung einer Klage angedroht wurde und eine Frist von zwei Monaten gesetzt wurde, wurde nicht fristgerecht reagiert.
Erst im März 2024 reagierte die Postbank auf die Forderungen und kam dem Wunsch der Mandantin nach.
Zwischen der wirksamen Aufforderung zur Kontoauflösung und der tatsächlichen Reaktion auf diese Aufforderung lag somit ein Zeitraum von ungefähr acht Monaten. Über diesen gesamten Zeitraum konnte unsere Mandantin nicht nach ihrem Belieben mit ihrem Geld verfahren.
Was können Sie tun, wenn Sie vor vergleichbaren Problemen stehen?
Bedauerlicherweise konnte im vorliegenden Fall die Postbank nur durch die Beanspruchung anwaltlicher Hilfe zum Handeln gebracht werden. Sollten Sie also ebenfalls Schwierigkeiten damit haben, dass die Postbank nicht auf Ihre Aufforderungen reagiert oder zumindest nicht entsprechend handelt, lassen Sie sich gerne beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax.