Abmahnung: Lubberger Lehment mahnt erneut Markenrechtsverletzungen für Volkswagen AG ab
07.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (64 mal gelesen)
Die Kanzlei Lubberger Lehment mahnt erneut für die Volkswagen AG Markenrechtsverletzungen ab.
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Hamburg vertritt erneut die Interessen der Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem Verletzungen der Markenrechte der Volkswagen AG abgemahnt werden.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind unter anderem die Marken "VW", "Volkswagen" "Bulli", "Golf", "Beetle", "R-Line", "Golf I 3D" (3D Marke) und das VW-Logo, an welchen die Volkswagen AG die ausschließlichen Nutzungsrechte besitze.
Der von der Abmahnung Betroffene habe die Markenrechte der Volkswagen AG verletzt, indem er diese verwendet habe, ohne die dafür notwendige Zustimmung der Volkswagen AG zu besitzen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Verletzung des Markenrechts wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Erteilung einer umfassenden Auskunft über den Nutzungsumfang unter Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und weiteren Dokumenten gefordert. Die Kanzlei macht zudem die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von bis zu 120.000,00 € geltend.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Hamburg vertritt erneut die Interessen der Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem Verletzungen der Markenrechte der Volkswagen AG abgemahnt werden.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind unter anderem die Marken "VW", "Volkswagen" "Bulli", "Golf", "Beetle", "R-Line", "Golf I 3D" (3D Marke) und das VW-Logo, an welchen die Volkswagen AG die ausschließlichen Nutzungsrechte besitze.
Der von der Abmahnung Betroffene habe die Markenrechte der Volkswagen AG verletzt, indem er diese verwendet habe, ohne die dafür notwendige Zustimmung der Volkswagen AG zu besitzen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Verletzung des Markenrechts wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Erteilung einer umfassenden Auskunft über den Nutzungsumfang unter Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und weiteren Dokumenten gefordert. Die Kanzlei macht zudem die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von bis zu 120.000,00 € geltend.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.