Abmahnung: Lentze Stopper für Bayer 04 Leverkusen | Weiterverkauf
20.02.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (36 mal gelesen)
Die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB mahnt im Auftrag der Bayer Leverkusen Fußball GmbH einen Verkäufer im Internet wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkauf ab.
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der Lentze Stopper Rechtsanwälte für verschiedene Fußballvereine berichtet. Gegenstand der Abmahnungen ist zumeist ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Vereine gewesen. Dieser Verstoß wird regelmäßig in einem Verkauf von Tickets über Drittanbieter-Plattformen gesehen.
Inhalt der aktuellen Abmahnung:
Auch die aktuelle Abmahnung richtet sich gegen einen Verkäufer von Tickets auf einer Drittanbieter-Plattform. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch das öffentliche Anbieten der Tickets im Internet gegen die ATGB von Bayer Leverkusen verstoßen zu haben. Darüber hinaus wird im vorgeworfen, die ATGB beim Weiterverkauf nicht ordnungsgemäß abgebildet zu haben und unerlaubt das Logo von Bayer Leverkusen verwendet zu haben.
Forderungen der aktuellen Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Verstöße wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus soll er Schadensersatz in Höhe von 300.00 € zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der Lentze Stopper Rechtsanwälte für verschiedene Fußballvereine berichtet. Gegenstand der Abmahnungen ist zumeist ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Vereine gewesen. Dieser Verstoß wird regelmäßig in einem Verkauf von Tickets über Drittanbieter-Plattformen gesehen.
Inhalt der aktuellen Abmahnung:
Auch die aktuelle Abmahnung richtet sich gegen einen Verkäufer von Tickets auf einer Drittanbieter-Plattform. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch das öffentliche Anbieten der Tickets im Internet gegen die ATGB von Bayer Leverkusen verstoßen zu haben. Darüber hinaus wird im vorgeworfen, die ATGB beim Weiterverkauf nicht ordnungsgemäß abgebildet zu haben und unerlaubt das Logo von Bayer Leverkusen verwendet zu haben.
Forderungen der aktuellen Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Verstöße wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus soll er Schadensersatz in Höhe von 300.00 € zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.