Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen "Teen Titans Go! To the Movies"
01.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (74 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um "Teen Titans Go! To the Movies".
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Teen Titans Go! To the Movies".
Über den Film "Teen Titans Go! To the Movies":
Der Film "Teen Titans Go! To the Movies" ist ein von Warner Bros. produzierter Zeichentrickfilm, der auf der gleichnamigen Zeichentrickserie basiert. Der Film kam in den USA im Juli 2018 in die Kinos. In Deutschland war der Film ab dem 16. August 2018 in den Kinos zu sehen.
Der Film "Teen Titans Go! To the Movies" handelt den Teen Titans. Die Teen Titans träumen davon, ein Leben als Hollywood-Superhelden-Stars zu führen. Sie finden es höchst unfair, dass alle anderen Superhelden einen eigenen Film bekommen. Unter Robins Führung machen sie sich auf den Weg in Richtung Hollywood. Die Teen Titans haben eine Menge verrückte Pläne und Ideen. Aber sie haben in ihrer Planung nicht den Bösewicht Slade Wilson alias Deathstroke bedacht, der die Weltherrschaft an sich reißen will. Schnell gerät die Freundschaft der Titans in Gefahr.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Teen Titans Go! To the Movies" vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Teen Titans Go! To the Movies".
Über den Film "Teen Titans Go! To the Movies":
Der Film "Teen Titans Go! To the Movies" ist ein von Warner Bros. produzierter Zeichentrickfilm, der auf der gleichnamigen Zeichentrickserie basiert. Der Film kam in den USA im Juli 2018 in die Kinos. In Deutschland war der Film ab dem 16. August 2018 in den Kinos zu sehen.
Der Film "Teen Titans Go! To the Movies" handelt den Teen Titans. Die Teen Titans träumen davon, ein Leben als Hollywood-Superhelden-Stars zu führen. Sie finden es höchst unfair, dass alle anderen Superhelden einen eigenen Film bekommen. Unter Robins Führung machen sie sich auf den Weg in Richtung Hollywood. Die Teen Titans haben eine Menge verrückte Pläne und Ideen. Aber sie haben in ihrer Planung nicht den Bösewicht Slade Wilson alias Deathstroke bedacht, der die Weltherrschaft an sich reißen will. Schnell gerät die Freundschaft der Titans in Gefahr.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Teen Titans Go! To the Movies" vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.