Abmahnung: RÖSLE GmbH & Co. KG mahnt urheberrechtlich ab | eBay
08.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (58 mal gelesen)
Die Rösle GmbH & Co. KG aus Marktoberdorf mahnt eBay-Händler, wegen urheberrechtswidriger Verwendung von Produktfotos auf eBay ab.
Die Rösle GmbH & Co. KG aus Marktoberdorf mahnt eBay-Händler, wegen urheberrechtswidriger Verwendung von Produktfotos auf eBay ab.
Über die Rösle GmbH & Co. KG:
Die Rösle GmbH & Co. KG aus Marktoberdorf vertreibt nach eigenen Angaben hochwertiges Kochgeschirr samt Zubehör, sowie hochwertige Gas-, Holzkohle- und Pelletgrills. Die Produkte werden in über 50 Ländern vertrieben. Die Rösle GmbH & Co. KG betreibt die Website "roesle.com".
Inhalt der Abmahnung:
Dem abgemahnten eBay-Händler wird vorgeworfen, auf eBay Produkte der Rösle GmbH & Co. KG zum Kauf angeboten zu haben. Um diese Produkte zu bewerben, habe er Produktfotos der Rösle GmbH & Co. KG verwendet, ohne eine entsprechende Lizenz für diese Fotos zu besitzen. Die Produktfotos sollen von der von Rösle betriebenen Website "roesle.com" stammen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte eBay-Händler wird aufgefordert, die auf eBay verwendeten Bilder innerhalb einer vorgegebenen Frist zu löschen. Zudem soll der Abgemahnte eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, die für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von 5,500 Euro zu Gunsten der Rösle GmbH & Co. KG vorsieht.
Zudem unterbreitet Rösle dem Abgemahnten ein außergerichtliches Vergleichsangebot, bei welchem seitens Rösle keine Ansprüche geltend gemacht würden. Hierzu soll der Abgemahnte die Produktbilder unverzüglich löschen und Auskunft über Art und Umfang der Verwendung erteilen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Rösle GmbH & Co. KG aus Marktoberdorf mahnt eBay-Händler, wegen urheberrechtswidriger Verwendung von Produktfotos auf eBay ab.
Über die Rösle GmbH & Co. KG:
Die Rösle GmbH & Co. KG aus Marktoberdorf vertreibt nach eigenen Angaben hochwertiges Kochgeschirr samt Zubehör, sowie hochwertige Gas-, Holzkohle- und Pelletgrills. Die Produkte werden in über 50 Ländern vertrieben. Die Rösle GmbH & Co. KG betreibt die Website "roesle.com".
Inhalt der Abmahnung:
Dem abgemahnten eBay-Händler wird vorgeworfen, auf eBay Produkte der Rösle GmbH & Co. KG zum Kauf angeboten zu haben. Um diese Produkte zu bewerben, habe er Produktfotos der Rösle GmbH & Co. KG verwendet, ohne eine entsprechende Lizenz für diese Fotos zu besitzen. Die Produktfotos sollen von der von Rösle betriebenen Website "roesle.com" stammen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte eBay-Händler wird aufgefordert, die auf eBay verwendeten Bilder innerhalb einer vorgegebenen Frist zu löschen. Zudem soll der Abgemahnte eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, die für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von 5,500 Euro zu Gunsten der Rösle GmbH & Co. KG vorsieht.
Zudem unterbreitet Rösle dem Abgemahnten ein außergerichtliches Vergleichsangebot, bei welchem seitens Rösle keine Ansprüche geltend gemacht würden. Hierzu soll der Abgemahnte die Produktbilder unverzüglich löschen und Auskunft über Art und Umfang der Verwendung erteilen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.