Abmahnung: HEGEWERK Rechtsanwälte mahnen für Stephan Karg ab | Vertragsstrafe
14.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (63 mal gelesen)
HEGEWERK Rechtsanwälte mahnen im Auftrage von Stephan Karg angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos ab und fordern die Zahlung einer Vertragsstrafe.
Die HEGEWERK Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrage von Herrn Stephan Karg angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos ab und fordern die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe.
Inhalt der Abmahnung:
Die Hegewerk Rechtsanwälte mahnen für Herrn Stephan Karg angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Konkret geht es hierbei um die Verwendung einer Fotografie (deren Urheber und Rechteinhaber Herr Karg sein soll) durch den Abgemahnten. Dieser habe die Fotografie laut Abmahnung auf seiner Website verwendet. Auf Grund einer ersten Abmahnung der HEGEWERK Rechtsanwälte, habe der Abgemahnte bezüglich des streitgegenständlichen Fotos bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Diese sah für jeden folgenden Verstoß eine Vertragsstrafe von 6.000 Euro vor.
Der Abmahnung zufolge habe der Abgemahnte das Foto trotz Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin ohne Angabe des Urhebers und damit auch ohne Berechtigung zugänglich gemacht. Das Werk des Herrn Karg (Foto) sei zwar nicht mehr in den grafisch und textlich ausgestalteten Teil der Website eingebunden, wohl aber durch Eingabe der konkreten URL abrufbar. Dies reiche für einen Verstoß gegen das Urheberrecht aus.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird von den HEGEWERK Rechtsanwälten im Namen des Stephan Karg erneut aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Da es durch den Abgemahnten zu einer wiederholten Nutzung des Bildes gekommen sei, sei die bereits abgegebene Unterlassungserklärung nicht mehr ausreichend. In der neuen Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer doppelt so hohen Vertragsstrafe (12.000 Euro !) gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die HEGEWERK Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrage von Herrn Stephan Karg angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos ab und fordern die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe.
Inhalt der Abmahnung:
Die Hegewerk Rechtsanwälte mahnen für Herrn Stephan Karg angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Konkret geht es hierbei um die Verwendung einer Fotografie (deren Urheber und Rechteinhaber Herr Karg sein soll) durch den Abgemahnten. Dieser habe die Fotografie laut Abmahnung auf seiner Website verwendet. Auf Grund einer ersten Abmahnung der HEGEWERK Rechtsanwälte, habe der Abgemahnte bezüglich des streitgegenständlichen Fotos bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Diese sah für jeden folgenden Verstoß eine Vertragsstrafe von 6.000 Euro vor.
Der Abmahnung zufolge habe der Abgemahnte das Foto trotz Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin ohne Angabe des Urhebers und damit auch ohne Berechtigung zugänglich gemacht. Das Werk des Herrn Karg (Foto) sei zwar nicht mehr in den grafisch und textlich ausgestalteten Teil der Website eingebunden, wohl aber durch Eingabe der konkreten URL abrufbar. Dies reiche für einen Verstoß gegen das Urheberrecht aus.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird von den HEGEWERK Rechtsanwälten im Namen des Stephan Karg erneut aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Da es durch den Abgemahnten zu einer wiederholten Nutzung des Bildes gekommen sei, sei die bereits abgegebene Unterlassungserklärung nicht mehr ausreichend. In der neuen Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer doppelt so hohen Vertragsstrafe (12.000 Euro !) gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.