Abmahnung: BVB Merchandising GmbH lässt wegen Markenrechtsverletzungen abmahnen | eBay

15.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (204 mal gelesen)
Die Kanzlei DRES. LOHNER, FISCHER, IGWECKS & COLLEGEN mahnt eBay-Händler im Namen der BVB Merchandising GmbH wegen der Verletzung von Markenrechten ab.

Die Kanzlei DRES. LOHNER, FISCHER, IGWECKS & COLLEGEN aus München, mahnt eBay-Händler im Namen der BVB Merchandising GmbH aus Dortmund wegen der Verletzung von Markenrechten ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der abgemahnte eBay-Händler soll auf eBay Musikboxen mit den Aufdrucken "BORUSSIA DORTMUND" und dem "BVB 09" Logo zum Kauf angeboten haben. Durch dieses Verhalten habe sich der abgemahnte eBay-Händler nach dem Wettbewerbsrecht und dem Markenrecht strafbar gemacht. Die BVB Merchandising GmbH aus Dortmund sei Inhaberin der geschützten Marken "BVB 09" und "BORUSSIA DORTMUND". Ebenso sei das bekannte Logo als Wort/Bildmarke geschützt. Eine Genehmigung seitens der BVB Merchandising GmbH zur Nutzung der Marken für die Musikboxen habe nicht vorgelegen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte eBay-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu unterschreiben. Sollte diese First nicht eingehalten werden, wird angekündigt weitere gerichtliche Schritte zu gehen. Gemäß §§ 242, 249 BGB und § 19 MarkenG würde der BVB Merchandising GmbH gegen den eBay-Händler ein umfassender Auskunftsanspruch zustehen. Somit wir von dem eBay-Händler Auskunft verlangt über:

  • Anzahl der mit dem "BORUSSIA DORTMUND" und "BVB 09" Logo bestellten, angebotenen und verkauften Musikboxen

  • Anschaffungskosten für die Musikboxen

  • Einnahmen die mit dem Verkauf der Musikboxen erzielt wurden

Zudem wird der eBay-Händler aufgefordert, alle noch in seinem Besitz befindlichen mit den BVB Marken versehenden Produkte zu zerstören und darüber Nachweis zu erbringen. Auch die Erstattung von Anwaltskosten und von Schadensersatz für den bereits entstandenen Schaden in Höhe von insgesamt 3.174,92 Euro wird gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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