Abmahnung: Kanzlei SKW Schwarz für Herrnhuter Sterne GmbH | Markenrecht
07.01.2025, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (34 mal gelesen)
Die Kanzlei SKW Schwarz mahnt im Auftrag der Herrnhuter Sterne GmbH Verkäufer wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.
Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Herrnhuter Sterne GmbH Verkäufer wegen angeblicher Markenrechtsverletzung ab.
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz für die Herrnhuter Sterne GmbH berichtet. Gerade in der Weihnachtszeit wird regelmäßig die Verletzung von Markenrechten zum Nachteil der Herrnhuter Sterne GmbH geltend gemacht.
Inhalt der Abmahnung:
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist eine bekannte Herstellerin von Weihnachtsdekoration. Gerade die bekannten „Herrnhuter Sterne“ haben sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit erfreut. Dabei handelt es sich um Papier oder Kunststoff Sterne, welche von innen regelmäßig beleuchtet sind.
Zumeist wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass sie auf Online-Plattformen wie zum Beispiel eBay einen beleuchteten Stern oder Zubehör bzw. Ersatzteile zum Kauf angeboten und diesen mit der Marke „Herrnhuter Stern“ beworben haben sollen.
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist die Inhaberin der Unionsmarken „Herrnhuter“ sowie „Herrnhuter Stern“. Die eingetragenen Marken sind unter anderem in den Klassen 11, 16 und 28 für Beleuchtungsgeräte, Lampen, Dekorationselemente und Christbaumschmuck geschützt. Eine vorherige Zustimmung zur Verwendung der Marke durch die Abgemahnten wurde von der Herrnhuter Sterne GmbH nicht erteilt. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.
Besonders häufig geht es um das Anbieten von Einzelteilen oder Ersatzteilen für die Herrnhuter Sterne, aus denen sich neue Herrnhuter Sterne zusammensetzen können und nicht zu den Serienprodukten der Herrnhuter Sterne GmbH gehören. Auch bei den angebotenen Sternen der Abgemahnten soll es sich zudem nicht um Markenprodukte der GmbH handeln. Die Verwendung der Marke „Herrnhuter Stern“ bei der Beschreibung des Angebots auf Online-Plattformen sei demnach eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Zahlung von Schadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Herrnhuter Sterne GmbH Verkäufer wegen angeblicher Markenrechtsverletzung ab.
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz für die Herrnhuter Sterne GmbH berichtet. Gerade in der Weihnachtszeit wird regelmäßig die Verletzung von Markenrechten zum Nachteil der Herrnhuter Sterne GmbH geltend gemacht.
Inhalt der Abmahnung:
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist eine bekannte Herstellerin von Weihnachtsdekoration. Gerade die bekannten „Herrnhuter Sterne“ haben sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit erfreut. Dabei handelt es sich um Papier oder Kunststoff Sterne, welche von innen regelmäßig beleuchtet sind.
Zumeist wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass sie auf Online-Plattformen wie zum Beispiel eBay einen beleuchteten Stern oder Zubehör bzw. Ersatzteile zum Kauf angeboten und diesen mit der Marke „Herrnhuter Stern“ beworben haben sollen.
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist die Inhaberin der Unionsmarken „Herrnhuter“ sowie „Herrnhuter Stern“. Die eingetragenen Marken sind unter anderem in den Klassen 11, 16 und 28 für Beleuchtungsgeräte, Lampen, Dekorationselemente und Christbaumschmuck geschützt. Eine vorherige Zustimmung zur Verwendung der Marke durch die Abgemahnten wurde von der Herrnhuter Sterne GmbH nicht erteilt. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.
Besonders häufig geht es um das Anbieten von Einzelteilen oder Ersatzteilen für die Herrnhuter Sterne, aus denen sich neue Herrnhuter Sterne zusammensetzen können und nicht zu den Serienprodukten der Herrnhuter Sterne GmbH gehören. Auch bei den angebotenen Sternen der Abgemahnten soll es sich zudem nicht um Markenprodukte der GmbH handeln. Die Verwendung der Marke „Herrnhuter Stern“ bei der Beschreibung des Angebots auf Online-Plattformen sei demnach eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Zahlung von Schadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.