Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsrechtsverstößen
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (90 mal gelesen)
Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsrechtsverstößen
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, dem unlauteren Wettbewerb und der Wirtschaftskriminalität entgegen zu wirken, um so die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Der Vorwurf hier lautet, dass die Abgemahnte die Wettbewerbsregeln bei "amazon.de" nicht eingehalten hätte. Die Abgemahnte verkaufe dort Nahrungsergänzungsmittel. Bei einem ihrer Angebote soll die Online-Händlerin nun Werbung gemacht haben, die täuschend und damit irreführend für den Verbraucher nach Art. 7 Abs. 1b, 4 LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) wäre. Der Grund dafür sei, dass die Behauptungen zur Wirkungsweise des Produktes täuschend seien. Außerdem liege ein Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung aus Art. 7 Abs. 3, 4 LMIV vor, sowie ein Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 Lebensmittel-GesundheitsangabenVO, da widersprechende gesundheitsbezogene Angaben unzulässig seien. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. sieht wegen der aufgeführten Gründe einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei der Online-Händlerin.
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer entsprechenden Kostenpauschale.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, dem unlauteren Wettbewerb und der Wirtschaftskriminalität entgegen zu wirken, um so die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Der Vorwurf hier lautet, dass die Abgemahnte die Wettbewerbsregeln bei "amazon.de" nicht eingehalten hätte. Die Abgemahnte verkaufe dort Nahrungsergänzungsmittel. Bei einem ihrer Angebote soll die Online-Händlerin nun Werbung gemacht haben, die täuschend und damit irreführend für den Verbraucher nach Art. 7 Abs. 1b, 4 LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) wäre. Der Grund dafür sei, dass die Behauptungen zur Wirkungsweise des Produktes täuschend seien. Außerdem liege ein Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung aus Art. 7 Abs. 3, 4 LMIV vor, sowie ein Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 Lebensmittel-GesundheitsangabenVO, da widersprechende gesundheitsbezogene Angaben unzulässig seien. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. sieht wegen der aufgeführten Gründe einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei der Online-Händlerin.
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer entsprechenden Kostenpauschale.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.