Abmahnung: RAe Dornkamp für Herrn Riether | Marke SAUFI
06.10.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (84 mal gelesen)
Die Dornkamp Rechtsanwälte mahnen für Herrn Riether wegen der Verletzung von Markenrechten an der Marke SAUFI ab.
Die Dornkamp Rechtsanwälte aus Stuttgart mahnen für Herrn Riether aus Kuchen wegen der Verletzung von Markenrechten an der Marke SAUFI ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird seitens der Dornkamp Rechtsanwälte vorgeworfen, Bekleidungsstücke mit dem Aufdruck "Saufi Saufi" zum Kauf angeboten zu haben. Durch den Verkauf der Bekleidungsstücke mit diesem Aufdruck habe der Abgemahnte die Markenrechte des Herrn Riether verletzt. Dieser sei Inhaber der Rechte an der Marke "SAUFI". Die Marke SAUFI ist beim DPMA unter der Registernummer 302019230383 mit Schutz für die Klassen 16, 25 und 35 eingetragen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert den Verkauf der Bekleidungsstücke mit dem streitgegenständlichen Aufdruck umgehend einzustellen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Auch soll der Abgemahnte umfangreich Auskunft erteilen. Dies dient regelmäßig zu Bezifferung eines konkreten Schadensersatzanspruchs.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Dornkamp Rechtsanwälte aus Stuttgart mahnen für Herrn Riether aus Kuchen wegen der Verletzung von Markenrechten an der Marke SAUFI ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird seitens der Dornkamp Rechtsanwälte vorgeworfen, Bekleidungsstücke mit dem Aufdruck "Saufi Saufi" zum Kauf angeboten zu haben. Durch den Verkauf der Bekleidungsstücke mit diesem Aufdruck habe der Abgemahnte die Markenrechte des Herrn Riether verletzt. Dieser sei Inhaber der Rechte an der Marke "SAUFI". Die Marke SAUFI ist beim DPMA unter der Registernummer 302019230383 mit Schutz für die Klassen 16, 25 und 35 eingetragen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert den Verkauf der Bekleidungsstücke mit dem streitgegenständlichen Aufdruck umgehend einzustellen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Auch soll der Abgemahnte umfangreich Auskunft erteilen. Dies dient regelmäßig zu Bezifferung eines konkreten Schadensersatzanspruchs.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.